Kurz gesagt: Artikel 11a der Richtlinie (EU) 2023/2673 legt den Wortlaut für zwei Buttons fest. Auf Deutsch ist die Widerrufsfunktion mit „Vertrag widerrufen“ zu beschriften und der Bestätigungsschritt mit „Widerruf bestätigen“, oder jeweils mit einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung. Jede Sprachfassung der Richtlinie hat ihren eigenen Wortlaut, und der ist nicht immer eine wörtliche Übersetzung des deutschen. Die Tabelle unten zeigt beide Formulierungen in allen 24 EU-Amtssprachen, übernommen aus der jeweiligen Sprachfassung auf EUR-Lex und geprüft am 25. September 2026.
Diese Seite gibt unser Verständnis der Quelltexte wieder und ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Shop gilt das Gesetz Ihres Landes, und das kann anders formulieren; mehr dazu unter „Was die Tabelle nicht beantwortet“.
Was Artikel 11a verlangt
Zusammengefasst (ausführlich in unserem Ratgeber zum Widerrufsbutton für Gastbestellungen):
- Eine Widerrufsfunktion, gut lesbar beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung, während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich.
- Einen getrennten Bestätigungsschritt, ausschließlich beschriftet mit „Widerruf bestätigen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung.
Alle 24 Sprachfassungen nennen dieselben Fristen: Umsetzung in nationales Recht bis zum 19. Dezember 2025, Anwendung ab dem 19. Juni 2026.
Der Wortlaut in allen 24 Sprachen
Die Zeilen folgen den Sprachkürzeln von EUR-Lex. Die Anführungszeichen haben wir entfernt; Schreibweise sowie Groß- und Kleinschreibung stehen genau so da wie im Amtsblatt der jeweiligen Sprache. Die meisten Fassungen schreiben die Formulierung klein mitten im Satz. Wer die Beschriftung mit einem Großbuchstaben beginnen lässt, trifft also eine typografische Entscheidung und ändert nicht den Wortlaut.
| Sprache | Widerrufsfunktion, Art. 11a Abs. 1 | Bestätigungsfunktion, Art. 11a Abs. 3 | Quelle |
|---|---|---|---|
| Bulgarisch (BG) | откажете се от договора тук | потвърждавам отказа | EUR-Lex BG |
| Tschechisch (CS) | zde odstoupit od smlouvy | potvrdit odstoupení od smlouvy | EUR-Lex CS |
| Dänisch (DA) | Fortryd aftale | Bekræft fortrydelse | EUR-Lex DA |
| Deutsch (DE) | Vertrag widerrufen | Widerruf bestätigen | EUR-Lex DE |
| Griechisch (EL) | Πατήστε εδώ για υπαναχώρηση | επιβεβαίωση υπαναχώρησης | EUR-Lex EL |
| Englisch (EN) | withdraw from contract here | confirm withdrawal | EUR-Lex EN |
| Spanisch (ES) | desistir del contrato aquí | confirmar desistimiento | EUR-Lex ES |
| Estnisch (ET) | Taganen lepingust | Kinnitan taganemise | EUR-Lex ET |
| Finnisch (FI) | Peruuta sopimus tästä | Vahvista peruuttaminen | EUR-Lex FI |
| Französisch (FR) | renoncer au contrat ici | confirmer la rétractation | EUR-Lex FR |
| Irisch (GA) | tarraing siar ón gconradh anseo | dearbhaigh an tarraingt siar | EUR-Lex GA |
| Kroatisch (HR) | odustati od ugovora | potvrditi odustajanje | EUR-Lex HR |
| Ungarisch (HU) | elállás a szerződéstől | elállás megerősítése | EUR-Lex HU |
| Italienisch (IT) | recedere dal contratto qui | conferma recesso | EUR-Lex IT |
| Litauisch (LT) | atsisakyti sutarties čia | patvirtinti sutarties atsisakymą | EUR-Lex LT |
| Lettisch (LV) | Atteikties no līguma | Apstiprināt atteikumu | EUR-Lex LV |
| Maltesisch (MT) | irtira mill-kuntratt hawnhekk | ikkonferma r-reċess | EUR-Lex MT |
| Niederländisch (NL) | hier de overeenkomst herroepen | herroeping bevestigen | EUR-Lex NL |
| Polnisch (PL) | odstąp od umowy tutaj | potwierdź odstąpienie od umowy | EUR-Lex PL |
| Portugiesisch (PT) | retrate-se do contrato aqui | confirmar retratação | EUR-Lex PT |
| Rumänisch (RO) | retrageți-vă din contract aici | confirmați retragerea | EUR-Lex RO |
| Slowakisch (SK) | odstúpiť od zmluvy tu | potvrdiť odstúpenie od zmluvy | EUR-Lex SK |
| Slowenisch (SL) | kliknite tukaj za odstop od pogodbe | potrdi odstop od pogodbe | EUR-Lex SL |
| Schwedisch (SV) | ångra avtalet här | bekräfta frånträde | EUR-Lex SV |
Sie dürfen die Tabelle gern übernehmen. Nennen Sie bitte diese Seite als Quelle und prüfen Sie den verlinkten EUR-Lex-Text, bevor Sie sich auf eine Formulierung verlassen.
Unterschiede, die Sie vor dem Übersetzen Ihrer Buttons kennen sollten
- Nicht jede Fassung sagt „hier“. Sechs lassen es weg: Dänisch, Deutsch, Estnisch, Kroatisch, Ungarisch und Lettisch. Die ungarische Fassung ist ein Substantiv statt einer Aufforderung: „elállás a szerződéstől“ heißt „Widerruf des Vertrags“.
- Zwei Fassungen beschreiben den Klick selbst. Griechisch lautet sinngemäß „hier drücken, um zu widerrufen“, Slowenisch „hier klicken, um den Vertrag zu widerrufen“.
- Estnisch spricht in beiden Buttons aus Sicht des Käufers: „Taganen lepingust“ heißt „Ich widerrufe den Vertrag“, „Kinnitan taganemise“ „Ich bestätige den Widerruf“. Bulgarisch mischt beides: Die Widerrufsfunktion ist eine Aufforderung („widerrufen Sie hier den Vertrag“), die Bestätigung lautet „Ich bestätige den Widerruf“.
- In der polnischen Bestätigung fehlt das „ausschließlich“. In Artikel 11a Abs. 3 sagen alle anderen geprüften Fassungen, dass der Bestätigungsbutton nur mit den genannten Worten beschriftet wird (deutsch „ausschließlich“, französisch „les seuls mots“, spanisch „únicamente“). Im polnischen Text fehlt ein solches Wort. Ob das praktisch etwas ändert, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt für polnisches Recht beurteilen.
Was die Tabelle nicht beantwortet
- Das Gesetz Ihres Landes. Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, und jeder erlässt sein eigenes Gesetz. Der deutsche § 356a BGB übernimmt den Wortlaut der Richtlinie genau: „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“. Für Frankreich, Italien, die Niederlande, Spanien und Polen konnten wir am 25. September 2026 nicht bestätigen, welche nationale Vorschrift für gewöhnliche Waren gilt und ob sie den Wortlaut der Richtlinie übernimmt; Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zu Gastbestellungen. Die Gesetze der übrigen EU-Länder haben wir nicht geprüft.
- Wie eine Formulierung auf einem Button wirkt. Jede Formulierung haben wir gegen den Amtstext geprüft. Wie sie sich als Buttontext lesen, haben Muttersprachler noch nicht geprüft.
- Norwegen, Island und Liechtenstein. Bei unserer Prüfung am 25. September 2026 war die Richtlinie für diese drei Länder noch nicht in das EWR-Abkommen übernommen, laut EEA-Lex der EFTA. Norwegisch und Isländisch sind keine EU-Amtssprachen, deshalb gibt es in der Richtlinie keinen Wortlaut dafür.
So haben wir geprüft
Für jede der 24 Sprachen haben wir die Sprachfassung der Richtlinie auf EUR-Lex geöffnet (CELEX 32023L2673), den Rohtext der Seite abgerufen und ihn nach den zitierten Formulierungen in Artikel 11a Abs. 1 und 3 durchsucht. Das haben wir am 25. September 2026 zweimal getan, und beide Durchgänge stimmten für alle 24 Sprachen überein. Die Spalte „Quelle“ verlinkt jede Sprachfassung. Wenn Sie einen Fehler finden, schreiben Sie uns an support@tansolutions.org, und wir korrigieren ihn.
Wo Comeback ins Spiel kommt
Wir entwickeln Comeback, eine Shopify-App, die Besuchern aus dem EWR im Footer des Shops ein Widerrufsformular ohne Login anbietet. Zum Start zeigt das Formular den deutschen und den englischen Wortlaut aus dieser Tabelle; die anderen Sprachen sind noch nicht in der App. Comeback ist noch nicht im Shopify App Store. Mehr zum Ablauf lesen Sie im Ratgeber zu Gastbestellungen.